Fernscheinwerfer müssen paarweise zu zweit oder zu viert am Fzg. verbaut werden. Fernscheinwerfer brauchen eine ECE-Zulassung, also diese kleine E-Kennzeichnung am Scheinwerfer. Wenn ein Fernscheinwerfer diese hat, ist er zulässig für den Straßenverkehr und benötigt keine Eintragung und keine Vorführung beim TÜV. Eine kleine Ausnahme sind die Lampen mit doppelter E-Kennzeichnung, diese gelten als zwei Scheinwerfer in einem Gehäuse und können daher zentral montiert einzeln als Fernlicht verwendet werden. Scheinwerfer ohne E-Kennzeichnung sind reine Arbeitsscheinwerfer und dürfen nur mittels eines separaten Schalters abseits der Straße verwendet werden.