Fernscheinwerfer mĂŒssen paarweise zu zweit oder zu viert am Fzg. verbaut werden. Fernscheinwerfer brauchen eine ECE-Zulassung, also diese kleine E-Kennzeichnung am Scheinwerfer. Wenn ein Fernscheinwerfer diese hat, ist er zulĂ€ssig fĂŒr den StraĂenverkehr und benötigt keine Eintragung und keine VorfĂŒhrung beim TĂV. Eine kleine Ausnahme sind die Lampen mit doppelter E-Kennzeichnung, diese gelten als zwei Scheinwerfer in einem GehĂ€use und können daher zentral montiert einzeln als Fernlicht verwendet werden. Scheinwerfer ohne E-Kennzeichnung sind reine Arbeitsscheinwerfer und dĂŒrfen nur mittels eines separaten Schalters abseits der StraĂe verwendet werden.